Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG), das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert, regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Die Fahrschule Heppel besitzt eine Fahrschulerlaubnis der Klassen CE und DE nach § 10 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes, erteilt vom Landratsamt Rosenheim, und ist damit als Ausbildungsstätte gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 BKrFQG anerkannt.
Zusätzliche Ziele der Weiterbildung sind in der Anlage 1 der Berufsraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt und bilden die Rahmenvorgaben für Berufskraftfahrer-Weiterbildungen.
Richtig schlafen – besser fahren
Verkehrsvorschriften aktuell
Auffrischung Erste Hilfe
7 Stunden á 60 Minuten
Kiefersfelden
Nach Voranmeldung
Oberaudorf
Nach Voranmeldung
Kiefersfelden
Mo. 18.00 - 19.00 Uhr
Oberaudorf
Mi. 16.00 - 18.00 Uhr
Rosenheimer Straße 4a
83088 Kiefersfelden
Rosenheimer Straße 27
83080 Oberaudorf